Häufig gestellte Fragen zum Gründungszuschuss der Arbeitsagentur
Wer hat Anspruch auf den Gründerzuschuss?
Sie sind als arbeitssuchend gemeldet? Dann kann Ihnen nach Ermessen der Arbeitsagentur (Kann-Leistung) unter folgenden Voraussetzungen zur Förderung der Selbständigkeit ein Existenzgründungszuschuss gewährt werden:
Sie sind arbeitslos gemeldet und haben einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen.
Sie sind nicht älter als 65 Jahre.
Mindestens 1 Tag ALG I. Ein direkter Übergang von Beschäftigung in eine geförderte Selbständigkeit ist nicht möglich.
Die Existenzgründung muss eine tragfähige Vollexistenz ermöglichen.
Gründerzuschüsse sind ein "Kann" - kein "Muss".
Je nach Ihrer persönlichen Situation - Sie sind auf dem Arbeitsmarkt gut vermittelbar und finden leicht einen neuen Job, oder es gibt ein großes Angebot an möglichen Stellenausschreibungen für Sie - wird es eher schwierig den Gründungszuschuss zu erhalten. Die Förderung ist keine Pflichtleistung, sondern liegt im Ermessen der Agentur für Arbeit.
Notwendige / Einzureichende Unterlagen.
> Antrag auf Gründungszuschuss
> Lebenslauf und Nachweis der fachlichen und persönlichen Eignung
> Businessplan inklusive Kapital- und Finanzplanung
> Umsatz- und Rentabilitätsvorschau
> Nachweis der Anmeldung der selbständigen Tätigkeit (Gewerbeanmeldung oder Finanzamt)
> Tragfähigkeitsbescheinigung / Fachkundige Stellungnahme
Wer kann die Stellungnahme zur Tragfähigkeit erstellen?
> Industrie- und Handelskammern
> Handwerkskammern
> Berufsständische Kammern
> Kreditinstitute
> Fachverbände
> Steuerberater, Unternehmensberater, Gründerzentren
> TEAMKONTRAST im Rahmen des Gründercoachings
Wie kann ich meine Chancen erhöhen?
Es gibt spezielle Coachings zur “Heranführung an eine selbständige Tätigkeit” die Sie bei der Ausarbeitung Ihrer Geschäftsidee vor Gründung unterstützend nutzen können. TEAMKONTRAST hilft im Rahmen eines individuellen Gründercoachings in allen Bereichen Ihrer zukünftigen Selbständigkeit. Die Kosten für diese Beratung kann zu 100% von der Agentur für Arbeit übernommen werden.
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